Zum 1.1.2016 ändern sich wieder wichtige Rechnungsgrundlagen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung.
Die „Beitragsbemessungsgrenze“ für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt nun bei 50.850 € pro Jahr. Bis zu dieser Einkommensgrenze wird somit der Beitrag erhoben. Der Beitragssatz beträgt 2016 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag, welcher kassenabhängig zwischen 0,0% und 1,7% liegt.
Die Jahresarbeitentgeltgrenze erhöht sich ebenfalls und beträgt nun 56.250 €. Nur wer mehr verdient, ist vom Status „versicherungsfrei“ und kann sich privat krankenversichern.