Für Kleinkrafträder bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und E-Scooter bis 20 km/h startet am 1. März das neue Versicherungsjahr. Das bisherige grüne Versicherungskennzeichen muss bis zu diesem Termin durch das neue, schwarze Schild für 2020 ersetzt werden. Das Kennzeichen gibt es direkt beim Versicherer oder auch einfach beim Versicherungsmakler vor Ort.
Für Mofas, Motorroller, schnelle Speed-Pedelecs und andere Kleinkrafträder sowie für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Farben des Versicherungskennzeichens wechseln im Jahresrhythmus blau – grün – schwarz. Das schwarze Schild für 2020 ist nicht mit dem von 2017 zu verwechseln, denn neben der Kennzeichen-Nummer ist auch das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Achtung: Wer nach dem 1. März 2020 noch mit dem grünen Kennzeichen für 2019 unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und zahlt bei einem Unfall alle Kosten aus der eigenen Tasche. Zusätzlich drohen eine empfindliche Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Der mit dem Versicherungskennzeichen erworbene Haftpflichtschutz springt finanziell ein, sobald man andere Verkehrsteilnehmer schädigt, beispielsweise wenn man einen Unfall verursacht oder ein geparktes Fahrzeug verschrammt. Schließt man zusätzlich einen Teilkaskoschutz ab, ist das eigene Fahrzeug gegen Diebstahl, Brand-, Wild- oder Unwetterschäden versichert. Wird in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt man bei Versicherungsschäden zwar einen festen Betrag aus der eigenen Tasche, im Gegenzug ist aber der Jahresbeitrag günstiger.
Tipp: Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds, Motorroller, E-Scooter, Segways und schnelle S-Pedelecs gibt es direkt beim Versicherer oder auch gleich im Versicherungsbüro vor Ort. Als Minderjähriger braucht man für den Vertragsabschluss die Unterschrift der Eltern. Mit Blick auf die Versicherungskosten ist Moped fahren jedenfalls ein günstiges Vergnügen: Das aktuelle Versicherungskennzeichen gibt es schon ab rund 50 Euro im Jahr.