Bei Erhalt von Krankengeld muss Arbeitsunfähigkeit lückenlos mit einem ärztlichen Bescheid nachgewiesen werden. Aus einer Pressemitteilung des saarländischen Bundesgesundheitsministeriums geht hervor, dass das Gesetz einige Tücken bereithält, wenn man eine Verlängerung des Krankengeldanspruchs beantragen will.
Ob das Krankengeld eine gute Sache ist, steht außer Frage. 70 Prozent des Nettolohnes können dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden, wenn er länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Diese Leistung hat so manchen Patienten schon vor finanziellen Problemen bewahrt. Mit einer Zusatzversicherung können sich auch Freiberufler gegen den Krankheitsfall absichern.