Neues Fahrrad? Jetzt Hausratschutz prüfen

300.000 Fahrräder werden jährlich als gestohlen gemeldet. Die Dunkelziffer liegt noch viel höher, denn viele Bestohlene sparen sich den Weg zur Polizei, weil ohnehin kaum ein Fall aufgeklärt wird. Wer sich ein neues Rad zulegt und bei Diebstahl nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, sollte den Deckungsschutz seiner Hausratversicherung prüfen und nötigenfalls anpassen.

Die allermeisten Fahrräder werden auf der Straße gestohlen. Basispolicen in der Hausratversicherung zahlen bei Fahrraddiebstahl allerdings nur, wenn das Fahrrad aus den Wohnräumen, dem abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage entwendet wurde. Nur moderne und kundenfreundliche Tarife leisten auch Ersatz, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wird. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls ordnungsgemäß angeschlossen war – zum Beispiel beim Bahnhof oder vor einem Geschäft. Hat man noch eine alte Hausratversicherung im Policenordner, welche die Haftung außerhalb der versicherten Räume oder zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ausschließt, am besten rasch Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und einen vollwertigen 24-Stunden-Schutz vereinbaren, der überall gilt. Bei immer mehr Tarifen besteht Diebstahlschutz sogar für nicht versicherungspflichtige E-Bikes und Pedelecs.

Bei Fahrraddiebstahl erstatten Hausratversicherer je nach Vertragsbedingungen zwischen einem und fünf Prozent der gesamten Deckungssumme. Wer seinen beweglichen Besitz („Hausrat“) beispielsweise mit 50.000 Euro versichert hat, bekommt für sein gestohlenes Fahrrad also zwischen 500 und 2.500 Euro, einfach in der Police nachschauen. Will man einen ganzen Familienfuhrpark von Rädern absichern, lässt sich gegen bezahlbaren Beitragszuschlag auch eine höhere Erstattung für Fahrräder vereinbaren. Tipp: Bewahren Sie die Kaufunterlagen für den möglichen Versicherungsfall unbedingt auf, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung durch den Versicherer, wenn das Rad tatsächlich gestohlen wird.

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